1. Die Beförderung von Personen und alle sonstigen Dienstleistungen auf Grund dieses Flugscheines unterliegen dem
österreichischen Recht, insbesondere den luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen, den jeweils gültigen Tarifen sowie den in
diesem Flugschein festgelegten Bedingungen.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Luftfahrtgesetz die Haftung des Beförderers auf eine Haftung für den Tod
des Fluggastes oder dessen Körperverletzung, sowie für den Verlust oder eine Beschädigung an Sachen die der
Fluggast an sich trägt oder mit sich führt beschränkt ist.
3. Zu Gunsten des Tandempassagiers und der mit ihm beförderten Sachen ist eine gesetzlich vorgeschriebene
Haftpflichtversicherung bei der AXA Versicherung AG abgeschlossen.
4. Eine Ersatzpflicht von Fly2 Tandemflights, oder des Tandempiloten ist nur dann gegeben, wenn der Schaden durch
eine Handlung oder Unterlassung von Fly2 Tandemflights, oder ihrer Leute oder Personen, derer sie sich zur Erfüllung
des Beförderungsvertrages bedient, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Haftung ist jedenfalls dann
nicht gegeben, wenn von Seiten des Beförderers und seiner Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des
Schadens getroffen wurden oder diese Maßnahmen nicht getroffen werden konnten. Die Haftung des Beförderers
beschränkt sich für die mitbeförderten Sachen des Tandempassagiers auf die Höhe der dafür abgeschlossenen
Versicherung. Darüber hinausgehende Ansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht
werden.
5. Ausschluss oder Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten der Angestellten und
Bevollmächtigten von Fly2 Tandemflights.
6. Fly2 Tandemflights, ist nach besten Kräften bemüht einen Fluggast möglichst pünktlich und zum vereinbarten Termin
zu befördern. Die angegebenen Flug- bzw. Verkehrszeiten sind jedoch nicht Bestandteil dieses Vertrages und
unterliegen Änderungen ohne Vorankündigung, ohne dass dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz
oder Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises entsteht. Dasselbe gilt auch für die vorgesehene Flugroute, Flugzeit
und die vorgesehenen Landeplätze, die insbesondere aus Sicherheits-, Wetter- und sonstigen triftigen Gründen
jederzeit und ohne Anspruch auf Schadenersatz geändert werden können.
7. Für zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände wird nicht gehaftet, ebenso nicht für Wertgegenstände, wie etwa
Schmuck, Uhren, Kameras, oder Geld. Brillen bzw. Kameras sind so zu befestigen, dass ein Verlust im Laufe des
Fluges ausgeschlossen werden kann. Die Mitnahme von explosions- oder brandgefährdeten Gegenständen ist
untersagt und von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
8. Fly2 Tandemflights, haftet nicht für Schäden, die aus der Befolgung geltender Rechts- und Flugbestimmungen,
behördlicher Vorschriften oder Anweisungen oder aus mitwirkendem Verschulden des Fluggastes herrühren und auch
nicht für Schäden, die auf dem Wege zum Startplatz und vom Landeplatz eintreten.
9. Der Fluggast bestätigt seine gute körperliche und geistige Kondition. Er ist verpflichtet zur angegebenen Zeit am
Abflugort zu erscheinen. Der Passagier ist verpflichtet bei Start und Landung sowie während des Fluges den
Anweisungen des Piloten Folge zu leisten. Das Nichterscheinen des Passagiers zum vereinbarten Flugtermin bewirkt
den Verlust des Anspruches auf den Passagierflug. Sofern vorab kein fester Flugtermin vereinbart ist, gilt das Flugticket
für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum, in welchem der Flug während der offiziellen Flugbetriebszeit von
Fly2 Tandemflights, durchgeführt werden kann. Der Passagier ist verpflichtet, den Tandempiloten darauf hinzuweisen,
wenn er:
- innerhalb der letzten 12 Monate einen schweren Unfall hatte (Knochenbruch, Bänderriss, Gehirnerschütterung oder
ähnliches);
- innerhalb der letzten 12 Monate wegen einer ernsthaften Erkrankung (Herz, Wirbelsäule, Bandscheiben,
Bluthochdruck, Organleiden oder ähnlichem) in ärztlicher Behandlung war oder ist;
- innerhalb der letzten 12 Monate an seelischen oder psychischen Defekten (Drogensucht, Bewusstseinstörung oder
ähnlichem) gelitten hat oder daran noch leidet;
innerhalb der letzten 12 Stunden Alkohol zu sich genommen hat.
10. Obwohl ein Tandemflug im allgemeinen eine harmlose und ungefährliche Angelegenheit ist, wird bestätigt, über die
eventuellen Unfallgefahren des Tandemfluges informiert worden zu sein, insbesondere darüber, dass auch bei größter
Sorgfalt und optimalem Flugverlauf, insbesondere beim Start und der Landung, unrichtiges Aufkommen, Auftreten oder
Stürze, Unfälle mit nicht unerheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche,
Halswirbelsäulenprellungen, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen u.v.m.) passieren können. Dieses
allgemeine Verletzungsrisiko bei der Start- Flug- und Landephase kann sich durch windbedingten Einfluss, welcher zu
einem unruhigen Flugverlauf und auch zu einer harten Landung führen kann, erhöhen. Schließlich ist dem Passagier
auch bewusst, dass das Extremrisiko darin besteht, dass ein Absturz auch zum Tod führen kann.
11. Der Fluggast stimmt ausdrücklich einer Verwendung der durch Fly2 Tandemflights bzw. dessen Piloten während
bzw. vom Flug angefertigten Fotos und Filmaufnahmen zu Werbezwecken etc. zu.
12. Kein Angestellter oder Bevollmächtigter von Fly2 Tandemflights, ist berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrages zu
ergänzen, abzuändern oder aufzuheben. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13. Für alle Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Flug!
Firma Fly2 Tandemflights